Wissen sie eigentlich... ... dass Sie als Unfallgeschädigter Anspruch auf einen Mietwagen haben? Im Falle eines unverschuldeten KFZ-Unfalls stellen wir Ihnen für die Dauer der Reparatur / Neubeschaffung
auf Kosten des Schadensverursachers einen Mietwagen zur Verfügung.
Die Mietwagenkosten werden gemäß dem zugrunde gelegten Versicherungstableau der Autoplus Autovermietung GmbH (Rahmenabkommen über die Abrechnung der Mietwagenkosten mit den Versicherungen) direkt mit der Versicherung des Schädigers abgerechnet.
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